MasterLodge

ABG's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reiseportals Masterlodge.com


Liebe Kunden,


Masterlodge.com ist ein auf Ferienwohnungen und Hotels spezialisierter Reisevermittler mit Sitz in Kroatien. Damit die schönste Zeit des Jahres gelingt,bedarf es klarer Regeln und Vereinbarungen, mit Rechten und Pflichten für Sie als Kunden und uns als Reisevermittler, die wir Ihnen hiermit vorstellen wollen. Bitte lesen Sie sich die Bestimmungen genau durch, da Sie eine Basis für Ihren Urlaub und die gemeinsame Zeit davor und danach regeln.


Die nachfolgend beschriebenen Vereinbarungen werden, soweit sie rechtswirksam vereinbart wurden, zur vertraglichen Grundlage des zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler abzuschließenden Reisevermittlungsvertrages.


1. Vertragsabschluss


Masterlodge.com, nachfolgend auch Reisevermittler genannt, vermittelt den Abschluss von Vermittlungsverträgen für Urlaubsreisen zur befristeten Anmietung von Unterkünften wie Ferienwohnungen, Hotels und ähnlichen zu Urlaubszwecken geeigneten Anlagen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden über Partnerunternehmen auch andere Reisedienstleistungen vermittelt, welche als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Der Reisevermittler handelt bei Abschluss des Vertrages im Namen des jeweiligen Eigentümers oder jeweiligen Verfügungsberechtigen (nachfolgend Vermieter bzw. Betreiber genannt) über die Ferienwohnungen, Ferienhäuser, der Betreiber von Hotels, Ferienanlagen und ähnlichen Einrichtungen, sowie Betreiber von Campinganlagen oder sonstigen hier nicht aufgeführten Einrichtungen.


Ein Vertrag kommt lediglich zwischen dem Reisenden (nachfolgend auch Kunde genannt) und dem Vermieter bzw. Betreiber durch die Vermittlungstätigkeit des Reisevermittlers zustande.


1.1

Der Kunde ist an seine entweder per Telefon, mündliche, schriftliche, über e-Mail oder mit sonstigen elektronischen Kommunikationsmitteln übermittelte Buchung bis zur Annahme oder Ablehnung durch den Reisevermittler gebunden. Ein Widerruf ist in der Zeit nicht möglich. Vertragspartner ist ausschließlich die im Buchungsformular aufgeführte Person. Buchungen für eine Dritte Person (also nicht in eigenem Namen) werden nicht akzeptiert, sofern keine Vollmacht desjenigen vorliegt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Reisevermittler unaufgefordert Änderungen seiner Kommunikationsdaten bis zum Reiseende unverzüglich mitzuteilen. Die Buchungsbestätigung des Reisevermittlers unterliegt keinerlei Formvorschriften, erfolgt in der Regel jedoch per e-Mail.


1.2

Der Reisevermittler verpflichtet sich, Buchungsanfragen innerhalb von 2 Werktagen ab Zugang bei diesem, dem Kunden gegenüber zu bestätigen. Bei Zugang der e-Mail ist die Wirkungsweise eines eventuell vorhandenen Spam-Filters eines Providers bzw. Mailboxbetreibers zu berücksichtigen. Diese liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, falls die Buchungsbestätigung deswegen beim Kunden nicht ankommt, ist das allein von diesem zu vertreten.




1.3

Eine wie unter 1.2 bezeichnete, nach Ablauf der genannten Frist beim Kunden eingegangene Buchungsbestätigung bedarf zur Wirksamkeit der Buchung einer erneuten Bestätigung durch den Kunden.



1.4

Die vom Reisevermittler übermittelte Buchungsbestätigung ist vom Kunden unverzüglich zu prüfen. Sämtliche Abweichungen von der Buchung sind unverzüglich zu reklamieren. Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden dem Vermieter bzw. Betreiber bei Anreise vorzulegen, bei Nichteinhaltung gilt als Vertragsinhalt die Buchung, die vom Reisevermittler dem Vermieter bzw. Betreiber übermittelt worden ist.


1.5

Solange der Reisevermittler und der Vermieter bzw. Betreiber die vertraglichen Leistungen willens ist, zu erfüllen und dazu auch in der Lage ist und vom Kunden auch kein Anspruch auf ein gesetzlich geregeltes oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht besteht, kann dieser ohne eine vollständige und ordnungsgemäße Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtung kein Anspruch auf Bezug der Leistungen oder die Übergabe notwendiger Reiseunterlagen geltend machen.



2. Vertragsinhalt


2.1

Angaben, die im Angebot des Reisevermittlers aufgeführt bzw. genannt sind, werden zum Inhalt des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Vermieter bzw. Betreiber. Der Vermieter bzw. Betreiber haftet allein für die Richtigkeit dieser Angaben, da Sie ausschließlich auf deren eigenen Informationen beruhen.

Nur vom Reisevermittler schriftlich bestätigte Informationen, auch solche, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beschafft wurden und in der Buchungsbestätigung aufgeführt wurden, sind verbindlich. Alle anderen Informationen, Lage- und Objektbeschreibungen und ähnliche Angaben, welche aus anderen Quellen stammen, sind nicht bindend.


2.2

Alle gebuchten Unterkünfte dürfen maximal mit der Anzahl von Personen belegt werden, wie sie im Angebot beschrieben ist. Weitere Mitreisende, die die Belegungszahl übersteigen, können vom Vermieter bzw. Betreiber abgewiesen werden. Der Reisevermittler ist für diesen Fall berechtigt dem Kunden eine gesonderte Rechnung gemäß Preisliste der jeweiligen Unterkunft für die zusätzlichen Mitreisenden zu stellen und eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20 pro Person zu berechnen, falls die Kapazität der Unterkunft die Aufnahme der weiteren Personen erlaubt.



2.3

Sonderwünsche sind nur dann gültig, wenn sie in der Buchungsbestätigung aufgeführt wurden.


2.4

Haustiere können nur dann mitgeführt werden, wenn dieses vorher vertraglich vereinbart wurde und den vereinbarten Umfang nicht übersteigt. Der Kunde hat über die Art, Anzahl und Größe der mitgeführten Tiere wahrheitsgemäße Angaben zu machen.

2.5

Anwendbare Visa-, Pass, Gesundheits- und sonstige Vorschriften des Reiselandes liegen allein im Verantwortungsbereich des Kunden und sind vor Anreise vom Kunden zu prüfen bzw. während des Aufenthaltes zu beachten.


2.6

Soweit zu den ausgewiesenen Preisen noch Zusatzzahlungen wie die in manchen Ländern übliche Kur- bzw. Ortstaxe, Endreinigung, Aufschlag für Haustiere und ähnliche Gebühren oder Leistungen anfallen, ist dies bei den jeweiligen Objekten in der Buchungsbestätigung vermerkt. Diese Zusatzleistungen finden bereits in der Angebotsberechnung und in der jeweils gültigen Preisliste des Objektes Berücksichtigung. Zusatzleistungen vom Reisevermittler sind im Abschnitt 4. Zahlungsbedingungen geregelt.


3. Leistungsänderungen


3.1

Eine Leistungsänderung durch den Vermieter bzw. Betreiber sind vom Reisevermittler unverzüglich an den Kunden weiterzuleiten, sobald er davon selbst Kenntnis erlangt. Jede Änderung der vom Vermieter bzw. Betreiber zu erbringenden Leistung ist, soweit diese nicht erheblich ist und damit den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht oder nicht wesentlich beeinträchtigt, berechtigt und vom Kunden zu akzeptieren.


3.1.1

Eine unwesentliche Änderung durch den Vermieter bzw. Betreiber bei Einrichtung und Ausstattung der jeweiligen Unterkünfte sind vom Kunden zu tolerieren und zulässig.


3.1.2

Der Kunde ist berechtigt vom Vertrag unentgeltlich zurückzutreten, soweit es sich um eine wesentliche Änderung der Leistungen durch Vermieter bzw. Betreiber gemäß Buchungsbestätigung handelt. Für diesen Fall verpflichtet sich der Reisevermittler dem Kunden auf Verlangen eine vergleichbare Unterkunft zu suchen, welches mindestens dem ursprünglichen Vertragsinhalt entspricht. Umbuchungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Reisevermittlers zulässig. Selbiges gilt für die Änderung des Reisetermins (zum Beispiel An- und/oder Abreise).


3.2

Die Anreise kann frühestens zum vereinbarten Termin um 14 Uhr erfolgen. Sollten der Kunde und/oder die in der Buchungsbestätigung aufgeführten Begleitpersonen nicht bis 20 Uhr am Tag der Anreise erscheinen bzw. den Vermieter bzw. Betreiber nicht rechtzeitig über ein mögliches verspätetes Erscheinen nach dem zuvor genannten Zeitpunkt informieren, ist der Vermieter bzw. Betreiber für diesen Fall berechtigt, das oder die Vertragsobjekt/e anderweitig zu vermieten bzw. zu vergeben. In diesem Fall gilt eine nicht angekündigte verspätete Anreise als Rücktritt im Sinne von Abschnitt 5. dieser AGB. Erzielte Einnahmen durch den Vermieter bzw. Betreiber aus einer anderweitigen Belegung sind auf einen entstandenen Schaden anzurechnen.


4. Zahlungsbedingungen


Die Zahlungsbedingungen sind Abhängig von den mit den jeweiligen Bedingungen der Vermieter bzw. Betreiber:


4.1

Zahlungsweise bei privaten Anbietern (z.B. Ferienwohnung oder Privatpension):


Der Kunde zahlt innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Buchungsbestätigung auf das dort angegeben Konto einen Betrag in Höhe von 35% des Reisepreises (Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto und ohne Abzug von Gebühren). Der Restbetrag ist am Tag der Anreise in Bar direkt an den Vermieter bzw. Betreiber zu entrichten.


4.1.1

Bei Buchungen innerhalb von 10 Tagen vor Reiseantritt ist die Anzahlung sofort zur Zahlung fällig.


4.2.

Zahlungsweise bei gewerblichen Anbietern (z.B. Hotel oder Ferienanlage):

Der Kunde zahlt innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Buchungsbestätigung auf das dort angegebene Konto einen Betrag in Höhe von 35% des Reisepreises (Maßgeblich ist der Eingang auf dem Konto und ohne Abzug von Gebühren). Der Restbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Reiseantritt an den Reisevermittler zu entrichten.


4.2.1

Falls der Kunde eine Buchung innerhalb von 8 Wochen vor Reiseantritt tätigt, ist die Zahlung analog Variante 4. 2 abzuwickeln. In dem Fall ist der Gesamtbetrag sofort in voller Höhe fällig.


4.2.2

Bei Buchung innerhalb von 10 Tagen vor Antritt der Reise ist ebenfalls der Gesamtbetrag sofort in voller Höhe zur Zahlung fällig.


In den Fällen 4.1.1, 4.2.1 und 4.2.2 verpflichtet sich der Kunde innerhalb von 24 Stunden einen Nachweis zu erbringen (z.B. Bestätigung der Bank über die ausgeführte Überweisung oder Ausdruck aus dem Online-Banking-Tool), dass die Fällige Zahlung geleistet wurde. Sollte kein Nachweis des Kunden innerhalb der zuvor genannten Frist erfolgen, ist der Reisevermittler berechtigt die Buchung kostenpflichtig zu stornieren. Die Stornogebühren sind im Abschnitt 5 geregelt.



4.3.

Für den Fall, dass fällige Zahlungen verspätet eingehen ist der Reisevermittler ebenfalls berechtigt, die Buchung kostenpflichtig zu stornieren.


4.4.

Falls der Reisevermittler Storno-, Umbuchungsgebühren und sonstige Leistungen zusätzlich berechnen muss und der Grund für die Erhebung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, so finden die Zahlungsbedingungen gemäß 4.1.1, 4.2.1, 4.2.2 und 4.3 Anwendung.


4.4.1

Die Stornogebühr beträgt mindestens € 40 und ist im Abschnitt 5 detailliert geregelt.


4.4.2

Umbuchungsgebühr € 20 pauschal


4.4.3

Änderung der Mitreisenden Personen € 5 pro Person


4.4.4

Nebenleistungen die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden zustande kommen, werden vom Reisevermittler gesondert berechnet und sind dem Kunden im Vorfeld mitzuteilen.


4.4.5

In einigen Objekten werden je nach Ausstattung der Unterkünfte Kautionen seitens der Vermieter bzw. Betreiber vom Kunden erhoben, die nach ordnungsgemäßer Übergabe am Ende der Reise seitens der Vermieter bzw. Betreiber zurückerstattet werden.


4.5.

Falls nicht anders vereinbart, sind sämtliche Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an den Reisevermittler leistbar. Bei sämtlichen fälligen Zahlungen einer Leistung bedarf es bei Fristablauf keiner gesonderten Nachfristsetzung.



5. Kosten bei Storno, Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme


Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden ist jederzeit möglich, wobei für diesen Fall nachstehende Bedingungen in Kraft treten und dieser weder vom Vermieter bzw. Betreiber noch vom Reisevermittler zu vertreten ist. Für den Rücktritt vom Vertrag genügt eine formlose Erklärung per Mail oder per Post an Masterlodge.com. Im Falle einer Buchung über einen Kooperationspartner, kann die Rücktrittserklärung in Schriftform auch an diesen erfolgen. Ausdrücklich gilt, dass ein Krankheitsfall des Kunden und einer eventuell mitreisenden Person, sowie der Todesfall eines Dritten kein Rücktrittsgrund ist.


5.1

Falls der Kunde vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktritt oder die vermittelte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen wurde (z.B. Im Falle eines Nichtantritts der Reise), so verliert der Reisevermittler den Anspruch auf Bezahlung des Reisepreises. In diesen Fällen darf der Reisevermittler, soweit ein Rücktritt des Kunden nicht von diesem zu vertreten ist und auch keine höhere Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung verlangen. Diese Entschädigung wird vom Reisevermittler pauschal ermittelt und ist abhängig vom Objektpreis der zugrunde liegenden Buchung.


5.2.

Maßgabe für die Ermittlung der Stornogebühr ist der Eingang der Rücktrittserklärung vom Vertrag beim Reisevermittler oder dem jeweiligen Kooperationspartner ab dem Tag der Übermittlung der Buchungsbestätigung bzw. dem Eingang dieser beim Kunden. Der prozentuale Anteil der Stornogebühr richtet sich nach dem Gesamtpreis der jeweiligen Buchung.


Eingang Rücktrittserklärung bis 40 Tage vor Anreise - entspricht 35% Stornogebühr

Eingang Rücktrittserklärung bis 30 Tage vor Anreise - entspricht 45% Stornogebühr

Eingang Rücktrittserklärung bis 15 Tage vor Anreise - entspricht 65% Stornogebühr

Eingang Rücktrittserklärung bis 10 Tage vor Anreise - entspricht 75% Stornogebühr

Eingang Rücktrittserklärung bis 5 Tage vor Anreise - entspricht 85% Stornogebühr

Eingang Rücktrittserklärung bis 1 Tag vor Anreise - entspricht 90% Stornogebühr

Nichtantritt - entspricht 90% Stornogebühr


Die Stornogebühr beträgt in jedem Fall mindestens € 40. Dem Kunden steht es frei den Nachweis zu erbringen, dass dem Vermieter bzw. Betreiber oder dem Reisevermittler ein geringerer Schaden als die pauschalierte Stornogebühr entstanden ist.


5.3.

Im Falle eines Widerrufs des Kunden oder bei Rücktritt wegen Nichtzahlung der fälligen Zahlungsverpflichtung durch den Reisevermittler finden die Regelungen des Abschnitts 5.2 Anwendung.


5.4.

In den Fällen, in den der Kunde die Leistung des Reisevermittlers nicht ganz oder nur in Teilen in Anspruch nimmt, entsteht dadurch kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, wie zum Beispiel bei vorzeitiger Abreise oder anderen Gründen. Dies trifft nur zu, wenn die Gründe für die Abreise dem Kunden zurechenbar sind. Der Kunde schuldet in diesem Fall den Nachweis, dass dem Vermieter bzw. Betreiber kein Schaden oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Der Reisevermittler wird bemüht sein, die Erstattung der gegebenenfalls ersparten Aufwendungen des Vermieters bzw. Betreibers zu erwirken. Eine solche Verpflichtung entfällt, falls gesetzliche Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes dem entgegenstehen oder es sich um unerhebliche Leistungsanteile handelt.


6. Rechte und Pflichten des Kunden


Während des Aufenthaltes des Kunden am Reiseziel gibt es unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen und Regelungen als im jeweiligen Heimatland. Der Kunde sollte sich vor Anreise über die wichtigsten Reiseinformationen wie Pass- und Visumsvorschriften, Deviseneinfuhrbestimmungen, Maut- und Transitbedingungen, sowie über Unterschiede bei Verkehrsvorschriften erkundigen. In den Sommermonaten sind insbesondere in Ländern mit hoher Trockenheit auf örtliche Vorschriften, wie zum Beispiel dem Brandschutz und den sparsamen Umgang mit Wasser zu achten. Während der Dauer des Aufenthaltes ist der Kunde gemeinsam mit eventuellen Mitreisenden die jeweils gültige Hausordnung der Unterkunft zu beachten und den Hinweisen der Vermieter bzw. Betreiber die das Zusammenleben erleichtern, Folge zu leisten. Das gilt insbesondere für Mittags- und Ruhezeiten. Bei der Nutzung der Unterkunft ist weiterhin folgendes zu beachten:


6.1.

Der Kunde und eventuell mitreisende Personen verpflichten sich, die Unterkunft und sämtliche dazugehörigen Einrichtungsgegenstände und Außenanlagen pfleglich und gewissenhaft zu behandeln und dem Zustand wieder zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurde.


6.2

Vor Übergabe des Objektes sollte der Kunde gemeinsam mit dem Vermieter bzw. Betreiber das Objekt auf Mängel überprüfen und diese auch protokollieren, damit es nicht zu unnötigen Konflikten kommt, wer für die Regulierung eines eventuell vorhandenen Schadens verantwortlich ist.


6.3

Während des Aufenthaltes sind Schäden jeder Art an der Unterkunft und dem Inventar dem Vermieter bzw. Betreiber, sowie dem Reisevermittler unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter bzw. Betreiber ist verpflichtet im zumutbaren Rahmen den Schaden zu beheben bzw. im Rahmen des Möglichen Abhilfe zu verschaffen.


6.4

Ebenso verpflichtet sich der Kunde, Leistungsstörungen jeder Art unverzüglich an den Reisevermittler oder seinem Kooperationspartner zu melden. Bei unterlassener Meldepflicht kann der Kunde keine Ansprüche gleich jeder Art an den Reisevermittler und/oder Kooperationspartner erheben. Der Vermieter bzw. Betreiber verpflichten sich im Rahmen des Möglichen bei der Beseitigung der Leistungsstörung Abhilfe zu leisten. Der Reisevermittler und/oder Kooperationspartner werden versuchen hierbei positiv auf den Vermieter bzw. Betreiber einzuwirken.


6.5

Bei der Behebung einer auftretenden Störung der vertraglichen Leistungen wird der Kunde im Rahmen des zumutbaren alles unternehmen, um die Leistungsstörung oder einen möglichen Schaden zu minimieren. Siehe auch Abschnitt 9 Reklamation.


6.6

Für während der Dauer des Aufenthalts in der Unterkunft oder zur Nutzung überlassene elektrische Geräte und Anlagen verpflichtet sich der Kunde sich an die jeweiligen Bedienungsanleitungen und erteilten Unterweisungen strikt zu halten. Der Kunde hat alle Eingriffe jeder Art ohne vorherige Zustimmung des Vermieter bzw. Betreiber vorzunehmen, selbst wenn er hierzu die erforderliche Qualifikation nachweisen könnte. Für in diesem Zusammenhang verursachte Schäden haftet der Kunde und jeder einzelne Mitreisende


7. Kündigung durch den Vermieter bzw. Betreiber


Bei Verstößen der Kunden und der Mitreisenden gegen die jeweilige Hausordnung der Unterkunft ist der Vermieter bzw. Betreiber berechtigt, den vom Reisevermittler vermittelten Vertrag zu kündigen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall zwischen dem Vermieter bzw. Betreiber und dem Kunden zu Regeln. Der Reisevermittler verpflichtet sich, falls erforderlich, zwischen den Parteien zu vermitteln und eine gütliche Einigung zu erwirken.


8. Haftung und Verjährung


8.1

Der Reisevermittler haftet maximal mit dem Reisepreis für ein ihm zuzurechnendes Verschulden aus dem Vertragsverhältnis, soweit ein Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Der Kunde ist verpflichtet, diesen Anspruch spätestens einen Monat nach Ende der Reise beim Masterlodge.com schriftlich geltend zu machen. Ein nach Ablauf der zuvor genannten Frist bei dem Reisevermittler geltend gemachter Anspruch, wird nur anerkannt wenn der Kunde unverschuldet daran gehindert wurde.


8.2

Ein vertraglicher Anspruch des Kunden, ein Körperschaden ist davon ausgenommen, verjährt ein Jahr nach Ende der vertraglichen Reisezeit gemäß Buchungsbestätigung. Durch Verhandlungen zwischen Kunden und dem Reisevermittler kann die Verjährungsfrist gehemmt werden. Sollte eine der beiden Parteien die Verhandlungen für gescheitert erklären, tritt die Verjährung drei Monate später ein.



9. Reklamationen


Sämtliche Reklamationen das Vertragsobjekt betreffend, sind nach Feststellung vom Kunden unverzüglich an den Vermieter bzw. Betreiber zu melden. Damit der Reisevermittler Gelegenheit hat, zu vermitteln oder bei der Beseitigung des Reklamationsgrundes unterstützend tätig zu werden. Bei unterlassener Unterrichtung jeglichen Reklamationsgrundes sind Ansprüche gegen den Reisevermittler ausgeschlossen.


10. Gerichtsstand


Bei allen Streitigkeiten zwischen Kunden, Vermieter bzw. Betreiber und Reisevermittler wird zunächst versucht werden, eine gütliche Einigung zu treffen. Sollte dieses nicht möglich sein, müssen die gegenseitigen Ansprüche auf gerichtlichem Wege durchgesetzt werden.


10.1

Gerichtsstand ist bei Klagen gegen den Reisevermittler grundsätzlich der Sitz des Reisevermittlers.



10.2

Bei Klagen gegen den Kunden ist für den Gerichtsstand der Wohnsitz des Kunden maßgeblich.


11 Schlussbestimmungen


Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Reisevermittler sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Mündliche Aussagen oder Zusagen sind nicht wirksam. Falls eine oder mehrere Passagen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam oder nicht anwendbar sind, so finden die restlichen Passagen weiter Anwendung, für die strittige Passage ist eine Vereinbarung zwischen den Parteien zu treffen die wirksam bzw. anwendbar ist und der ursprünglichen Interpretation am nächsten kommt.

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